Allgemeine Geschäftsbedingungen



  1. Geltung
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der PD-TEC GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. 
    2. Es gilt gegenüber Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB der PD-TEC, abrufbar auf unserer Homepage (www.pd-tec.com/terms) und diese wurden auch an den Kunden übermittelt.
    3. PD-TEC kontrahiert ausschließlich unter Zugrundelegung der AGB von PD-TEC. 
    4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen der AGB von PD-TEC bedürfen zu ihrer Geltung der schriftlichen Zustimmung von PD-TEC.
    5. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Angebot/Vertragsabschluss
    1. PD-TEC ist an Angebote 5 Tage ab Erstellung des Angebots gebunden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
    2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien von PD-TEC oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber Kunden erst durch schriftliche Bestätigung von PD-TEC verbindlich.
    3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht PD-TEC zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – PD-TEC darzulegen. Diesfalls kann PD-TEC zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
    4. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus dem Vertrag, und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
    5. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Bestätigung durch PD-TEC, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. 
    6. PD-TEC kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Kunden Aufträge erteilen. PD-TEC ist jedoch verpflichtet, den Kunden von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen. 
    7. PD-TEC kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von PD-TEC Aufträge erteilen. PD-TEC ist jedoch verpflichtet den Kunden schriftlich zu verständigen, wenn diese beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat PD-TEC den Auftrag selbst durchzuführen. 
    8. Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich PD-TEC zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch PD-TEC anbietet.
  3. Preise
    1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 
    2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
    3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
    4. PD-TEC ist aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 15% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern sich PD-TEC nicht in Verzug befindet.
    5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.